Entgeltfortzahlungsgesetz wird ignoriert / 400 Anfragen pro
Woche bei AKNÖ-Hotline
1.300 niederösterreichische ArbeitnehmerInnen haben
seit Jahresbeginn ihren Job verloren, weil sie krank geworden sind.
Das geht aus den persönlichen Beratungsgesprächen in den 21
Bezirksstellen der AKNÖ hervor. "Kündigungen im Krankenstand sind zu
einer ernsten Bedrohung für die Beschäftigten geworden", sagt
AKNÖ-Präsident Hermann Haneder und kritisiert, dass "viele
Arbeitgeber die Gesetze zur Lohnfortzahlung in zunehmendem Ausmaß
missachten".
Bei Kündigungen im Krankenstand kommt es nach einer genauen Analyse
der AK-Beratungen zu einer massiven Verletzung von gesetzlichen und
kollektivvertraglichen Bestimmungen. 400 Anfragen pro Woche an der
Arbeitsrechts-Hotline zeigen, wie weit verbreitet dieses Problem in
Niederösterreich geworden ist.
Wenn ein/e ArbeitnehmerIn erkrankt, so sieht das
Entgeltfortzahlungsgesetz die Weiterzahlung des vollen Lohnes für 6
Wochen und des halben Entgelts für weitere 4 Wochen vor. In der
Realität werden die Arbeitsverhältnisse oft durch einvernehmliche
Dienstauflösungen beendet. Wird die Entgeltfortzahlung nicht
geleistet, so muss die Krankenkasse einspringen, doch das Krankengeld
aus der Sozialversicherung ist nur halb so hoch wie das laufende
Einkommen. "Damit wird das Risiko auf Krankenkasse und erkrankte/n
ArbeitnehmerIn abgewälzt und hohe Einkommensverluste sind die Folge.
Die Arbeitgeber zahlen nichts, Sozialversicherung und
ArbeitnehmerInnen kommen zum Handkuss", beschreibt
AKNÖ-Arbeitsrechtsexpertin Mag. Doris Rauscher-Kalod die Lage.
Viele Arbeitgeber glauben, mit der Abschaffung des
Entgeltfortzahlungsfonds im Jahr 2000 ist auch das
Entgeltfortzahlungsgesetz abgeschafft. Das ist ein Irrtum. Doris
Rauscher-Kalod: "Diese alltägliche Gesetzesverletzung höhlt die
soziale Sicherheit bereits in einem unerträglichen Maße aus. Jede
Erkrankung, jede rärztlich verordnete Kuraufenthalt wird zu einem
unkalkulierbaren Einkommensrisiko für die ArbeitnehmerInnen."
AKNÖ-Präsident Hermann Haneder kündigt Gespräche mit der
Wirtschaftskammer über die Wiedereinführung des
Entgeltfortzahlungsfonds an. Dieser von allen Arbeitgebern gespeiste
Fonds wurde im Jahr 2000 aufgelöst und ersetzte davor den Betrieben
die Lohnkosten während des Krankenstandes.